Das Impressum ist eine der Pflichtseiten, die fast jede Unternehmenswebsite braucht, und eine, an der sich Abmahnungen oft entzünden: Es fehlen Angaben, die Anschrift ist ein Postfach, oder der Link ist schwer zu finden.
Dieser Ratgeber erklärt, wer ein Impressum braucht, welche Angaben § 5 DDG verlangt, wo es stehen muss und welche Fehler häufig vorkommen. Er stützt sich auf den Gesetzestext und auf Merkblätter der Industrie- und Handelskammern (Stand: Oktober 2026).
Wer braucht ein Impressum?
§ 5 Abs. 1 DDG verpflichtet Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste anbieten, bestimmte Informationen bereitzuhalten. Die IHK München fasst es so zusammen: In der Regel muss jede Homepage, die nicht rein privat ist, die Pflichtangaben enthalten. Betroffen sind zum Beispiel Firmenwebsites, Online-Shops, Websites von Selbstständigen und Freiberuflern sowie Händler auf Verkaufsplattformen.
Auch Websites, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, müssen nach dem Medienstaatsvertrag mindestens Name und Anschrift nennen (§ 18 Abs. 1 MStV).
Das gehört ins Impressum: die Pflichtangaben im Überblick
| Angabe | Für wen | Hinweis |
|---|---|---|
| Name | Alle | Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag: Vor- und Zuname der Inhaberin oder des Inhabers; den Namen, unter dem Sie auftreten, können Sie zusätzlich nennen. Eingetragene Unternehmen: der Firmenname. |
| Anschrift | Alle | Die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Ein Postfach genügt laut IHK nicht, weil Schriftstücke und gerichtliche Post zugestellt werden können müssen. |
| E-Mail-Adresse und schnelle Kontaktmöglichkeit | Alle | Verlangt sind Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich der E-Mail-Adresse. Nach Auffassung der IHKs gehören E-Mail-Adresse und Telefonnummer dazu. |
| Rechtsform und Vertretungsberechtigte | Juristische Personen | Zum Beispiel GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit der vertretungsberechtigten Person, etwa der Geschäftsführerin. Die IHK München nennt die Rechtsform auch für Personen- und Handelsgesellschaften wie GbR, OHG und KG. |
| Kapital | Nur wenn Sie Kapitalangaben machen | Wer das Stamm- oder Grundkapital nennt, muss auch den Gesamtbetrag ausstehender Einlagen nennen, falls nicht alle Einlagen eingezahlt sind. |
| Register und Registernummer | Wer eingetragen ist | Handelsregister oder ähnliches Register, zum Beispiel Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, mit Registernummer, etwa „Amtsgericht …, HRB …“. |
| Aufsichtsbehörde | Zulassungspflichtige Tätigkeiten | Wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf, nennen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde. |
| Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regeln | Reglementierte Berufe | Zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung samt Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie zugänglich sind. |
| Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID | Wer eine besitzt | Nur, wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer haben. Die gewöhnliche Steuernummer verlangt das Gesetz nicht. |
| Abwicklung oder Liquidation | AG, KGaA und GmbH in Abwicklung | Ein Hinweis darauf, dass sich die Gesellschaft in Abwicklung oder Liquidation befindet. |
Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt (§ 5 Abs. 2 DDG). Das betrifft zum Beispiel Online-Shops und reglementierte Branchen.
Sonderfälle: Einzelunternehmen, Verein, private Seiten und Social Media
Die Pflichtangaben gelten für alle Anbieter. Für einige Fälle beschreiben die IHKs in ihren Merkblättern Besonderheiten:
| Fall | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen und Kleingewerbe | Anzugeben ist der Vor- und Zuname der Inhaberin oder des Inhabers. Bezeichnungen wie „Geschäftsführer“ sind juristischen Personen vorbehalten. Ohne Handelsregistereintrag dürfen Sie zusätzlich den Namen nennen, unter dem Sie auftreten. | IHK München |
| Rechtsfähiger Verein | Ein rechtsfähiger Verein zählt als Anbieter. Als Vertretungsberechtigte nennen Sie den Vorstand, bei Eintragung außerdem Vereinsregister und Registernummer. | IHK München, IHK Regensburg |
| Rein private Website | Eine Seite, die ausschließlich privaten Zwecken dient, braucht kein Impressum. Setzen Sie darauf einen Link zu einer kommerziellen Seite, kommt laut IHK nur dann eine Informationspflicht in Betracht, wenn das Setzen des Links gegen Entgelt erfolgt, etwa bei bezahlter Werbung. | IHK Hagen |
| Unternehmensprofil in sozialen Netzwerken | Auch Social-Media-Auftritte unterliegen der Impressumspflicht, zum Beispiel Unternehmensseiten bei Facebook oder Instagram. Es genügt ein deutlich erkennbarer Link im Profil, der zur Firmenwebsite führt, von der aus das Impressum erreichbar ist (zwei Klicks). | IHK Hagen, IHK Karlsruhe |
| Händler auf Verkaufsplattformen | Wer auf Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy gewerblich anbietet, muss ebenfalls ein Impressum bereitstellen. | IHK Hagen, IHK Karlsruhe |
Zu Instagram hat das Oberlandesgericht Hamburg am 21. Mai 2026 entschieden (Az. 15 U 99/24): Unternehmen und Influencer erfüllen ihre Pflicht nach § 5 Abs. 1 DDG auch dann, wenn das Impressum nicht direkt im Profil steht, sofern ein deutlich erkennbarer und erreichbarer Link in der Profilbeschreibung zur Unternehmenswebsite und von dort zum Impressum führt. So fasst es die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern zusammen.
Beispiel: So kann ein Impressum aussehen
Die folgenden Beispiele zeigen die Struktur. Alle Namen, Adressen und Nummern sind frei erfunden. Übernehmen Sie sie nicht ungeprüft, sondern passen Sie sie an Ihre Rechtsform und Branche an.
Angaben gemäß § 5 DDG
Max Mustermann
Beispiel Elektrotechnik
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Telefon: 01234 567890
E-Mail: info@beispiel-domain.de
Umsatzsteuer-ID: DE123456789 (nur, wenn vorhanden)Angaben gemäß § 5 DDG
Beispiel Webdesign GmbH
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Erika Mustermann
Telefon: 01234 567890
E-Mail: info@beispiel-domain.de
Handelsregister: Amtsgericht Musterstadt, HRB 12345
Umsatzsteuer-ID: DE123456789 (nur, wenn vorhanden)Steht in Ihrem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, ist das veraltet und sollte auf das DDG umgestellt werden, zum Beispiel auf „Angaben gemäß § 5 DDG“. Die IHK München schlägt „§§ 5, 6 DDG“ vor und hält die Nennung der Norm nicht für zwingend.
Wo und wie das Impressum stehen muss
- Die Angaben müssen nach § 5 DDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
- Nach der Rechtsprechung genügt es, wenn Besucher mit zwei aufeinanderfolgenden Klicks zu den Angaben gelangen (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006, I ZR 228/03). Üblich ist ein Link in der Fußzeile jeder Seite.
- Als Linktext hat sich „Impressum“ durchgesetzt; „Kontakt“ und „Anbieterkennzeichnung“ gelten laut IHK ebenfalls als zulässig.
- Vermeiden Sie mehrere ähnliche Menüpunkte nebeneinander, etwa „Über uns“, „Kontakt“ und „Impressum“, die jeweils den Eindruck erwecken, die Pflichtangaben stünden dort.
- Der Link muss dauerhaft funktionieren, auch mit den Standardeinstellungen gängiger Browser und auf dem Smartphone.
Häufige Fehler im Impressum
- Postfach statt Anschrift: genügt laut IHK nicht.
- Nur eine E-Mail-Adresse: Die IHKs erwarten zusätzlich eine Telefonnummer.
- Rechtsform, Vertretungsberechtigte oder Registernummer fehlen bei Gesellschaften.
- Veraltete Angaben: alte Anschrift, ausgeschiedene Geschäftsführung, überholter Verweis auf § 5 TMG.
- Impressum schwer zu finden: nur auf einzelnen Seiten verlinkt, in einem Menü versteckt oder nur nach mehr als zwei Klicks erreichbar.
- Alter Hinweis auf die OS-Plattform: Die Plattform ist eingestellt, der Verweis sollte entfernt werden (siehe unten).
- Steuernummer veröffentlicht: Das Gesetz verlangt nur die Umsatzsteuer-ID oder die Wirtschafts-ID, und nur, wenn Sie eine besitzen.
OS-Plattform und Verbraucherschlichtung: Was heute noch gilt
Früher mussten Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, auf ihrer Website einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU bereitstellen, meist im Impressum. Diese Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Nach Hinweisen der IHKs müssen Verweise darauf entfernt werden, weil ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform als irreführend gewertet werden kann.
Davon unabhängig gilt § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG): Wer als Unternehmer eine Website unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, muss Verbraucher darüber informieren, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Die Pflicht betrifft den Umgang mit Verbrauchern.
Was bei Fehlern droht
Wer Angaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält, handelt ordnungswidrig. Das Gesetz sieht dafür eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG).
In der Praxis sind laut IHK München wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände häufiger. Sie können dazu führen, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben und Anwaltskosten übernommen werden müssen. Ein sorgfältig gepflegtes Impressum ist deshalb die günstigste Vorsorge.
Checkliste: Ist Ihr Impressum in Ordnung?
- Der Link „Impressum“ steht auf jeder Seite, zum Beispiel in der Fußzeile, und führt direkt zu den Angaben.
- Name und vollständige Anschrift (kein Postfach) sind angegeben.
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind angegeben und erreichbar.
- Bei Gesellschaften: Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Registernummer stehen im Impressum.
- Falls zutreffend: Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln sind genannt.
- Die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID ist genannt, sofern Sie eine besitzen.
- Es gibt keinen Verweis mehr auf die OS-Plattform und keine Angabe „§ 5 TMG“.
- Das Impressum wird bei jeder Änderung angepasst und mindestens einmal im Jahr durchgesehen.
Was unsere Prüfung dazu zeigt
Die kostenlose Website-Prüfung sieht von außen, ob auf der Startseite ein Link „Impressum“ gefunden wird und ob Telefon, E-Mail, Adresse oder ein Kontaktlink erreichbar sind. Ob die Angaben im Impressum vollständig und richtig sind, prüfen wir nicht. Das ist eine rechtliche Frage; dafür sind Rechtsberatung, Ihre Kammer oder ein Impressum-Generator eines seriösen Anbieters die richtigen Adressen.
Fehlt der Link oder ist er schwer zu finden, lässt sich das meist als kleine technische Korrektur beheben, etwa im Rahmen der Schnellreparatur (149 €, 2 Werktage). Welche Punkte dazugehören, klären wir vor Arbeitsbeginn. Die Preise verstehen sich netto zzgl. 19 % USt.
Häufige Fragen
Brauche ich als Selbstständige oder Selbstständiger ein Impressum?
Ja, sobald Ihre Website nicht rein privat ist. Auch Freiberufler und Einzelunternehmer müssen die Pflichtangaben nach § 5 DDG bereithalten.
Reicht ein Postfach als Anschrift?
Nein. Verlangt ist die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Ein Postfach genügt laut IHK nicht, weil Schriftstücke und gerichtliche Post zugestellt werden können müssen. Ob in Ihrem Fall eine Geschäftsadresse statt der Wohnanschrift möglich ist, sollten Sie rechtlich klären lassen.
Muss im Impressum eine Telefonnummer stehen?
Das Gesetz verlangt Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich der E-Mail-Adresse. Die IHKs lesen das so, dass E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben sind. Wer sichergehen will, nennt beides.
Brauche ich noch den Link zur OS-Plattform?
Nein. Die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Laut IHK sollten Verweise darauf entfernt werden, weil sie irreführend sein können.
Muss ich meine Steuernummer angeben?
Nein. § 5 DDG verlangt nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, und nur, wenn Sie eine besitzen.
Brauche ich zusätzlich eine Datenschutzerklärung?
Ja, wenn Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, etwa über ein Kontaktformular, Server-Protokolle oder Analyse-Dienste (Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO). Sie ist eine eigene Seite neben dem Impressum und sollte ebenfalls von jeder Seite aus verlinkt sein.
Brauche ich ein Impressum für mein Instagram- oder Facebook-Profil?
Ja, wenn Sie das Profil geschäftlich nutzen. Laut IHK unterliegen Social-Media-Auftritte der Impressumspflicht. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. Mai 2026 genügt bei Instagram ein deutlich erkennbarer Link in der Profilbeschreibung, der zur Unternehmenswebsite und von dort zum Impressum führt.
Muss das Impressum auf Deutsch sein?
Eine ausdrückliche Sprachvorgabe enthält § 5 DDG nicht, und auch die IHK-Merkblätter, auf die sich dieser Ratgeber stützt, nennen keine. Gefordert ist, dass die Angaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sind. Üblich ist ein Impressum in der Sprache des Angebots, bei Websites für Kunden in Deutschland also auf Deutsch. Ob eine andere Sprache im Einzelfall genügt, sollten Sie rechtlich klären lassen.
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Für die kostenlose Prüfung genügen Website-Adresse und E-Mail. Die Reparatur bleibt optional.
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Quellen und weiterführende Links
- § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten
- § 33 DDG: Bußgeldvorschriften
- § 36 VSBG: Allgemeine Informationspflicht
- Medienstaatsvertrag (§ 18 Informationspflichten und Auskunftsrechte)
- IHK München: Merkblatt Pflichtangaben im Internet-Impressum (Stand: Mai 2024)
- IHK Regensburg: Pflichtangaben im Internet-Impressum
- IHK Osnabrück: OS-Plattform seit dem 20.07.2025 eingestellt
- IHK Karlsruhe: Impressumspflichten
- IHK Hagen: Impressum, was muss beachtet werden?
- IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern: Instagram-Impressum, Link in der Bio kann ausreichen
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung im Einzelfall. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2. Oktober 2026; Hinweise von Google, Browsern und Gesetzgebern ändern sich. Zurück zur Übersicht: Ratgeber: Website prüfen, reparieren und pflegen.